Strafrecht 2020-10-13T13:50:59+02:00
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Präventive und aktive Strafverteidigung

Im Strafrecht kommt es vor allem auf eines an: Erfahrung. Nur ein erfahrener Strafverteidiger kennt neben der aktuellen Rechtsprechung auch die fallbezogene Auslegung der Gesetzestexte und kann Sie optimal zu Ihrer Situation beraten. Unsere beiden Kollegen Volker Cramer und Michael Hecker verfügen aufgrund ihrer langjährigen Berufspraxis über einen reichen Erfahrungsschatz – und beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch zu Ihrer strafrechtlichen Angelegenheit.

Dabei gilt die Maxime: Je früher Sie einen Anwalt konsultieren, desto besser. Denn häufig berühren z. B. Fragen aus dem Unfallrecht oder Steuerrecht bereits strafrechtliche Themenkomplexe. Wir helfen Ihnen in solchen Fällen, die Problematik einzuschätzen und Ihre Handlungsoptionen abzuwägen. Sie sind als Zeuge eines Verkehrsunfalls zu Gericht geladen, aber haben sich selbst nichts zu Schulden kommen lassen? Dann sollten Sie uns vor Ihrer Aussage unbedingt kontaktieren. Denn wir geben Ihnen eine fundierte Einschätzung der rechtlichen Lage und zeigen Ihnen auf, welche Fragen Sie beantworten müssen und durch welche unbedarften Äußerungen Sie sich möglicherweise selbst belasten würden.

Sie sind als Beschuldigter von einer Polizeidienststelle, Staatsanwaltschaft oder einem Gericht vorgeladen? Dann verlassen Sie sich nicht auf die Rechtsbelehrung der Behörden. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie, setzen uns intensiv mit Ihrer jeweiligen Situation auseinander und beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten. Als verlässlicher Partner an Ihrer Seite vertreten wir fachkundig Ihre Interessen und übernehmen die aktive Strafverteidigung.

Ihre Ansprechpartner bei Fragen zum Strafrecht

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Michael Hecker

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