Erbrecht 2020-06-24T15:17:29+02:00
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Im schwersten Fall in sicheren Händen

Neben der emotionalen Belastung bringt ein Todesfall oft auch rechtliche Risiken und Probleme für die Hinterbliebenen mit sich. Daher sollten sich sowohl der Erblasser als auch die Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigten im Vorfeld umfassend über ihre Rechte und Pflichten informieren. Um Unklarheiten und Streitigkeiten vorzubeugen, empfiehlt es sich, als Erblasser ein Testament zu hinterlegen. Wir beraten Sie gerne umfassend zur Ausgestaltung des Testaments und unterstützen Sie dabei, eine eindeutige Regelung zu formulieren. Darüber hinaus vertreten wir im Erbfall die Hinterbliebenen bei der Durchsetzung von Erbansprüchen und Pflichtteilsansprüchen.

Zunächst gilt es, zwischen den Begriffen Erbe und Vermächtnis zu differenzieren. Während ein Erbe einen bestimmten Teilanspruch auf die Erbschaft erheben kann, wird einem Vermächtnisnehmer nur ein einzelner Gegenstand vermacht, dessen Herausgabe er nicht selbst verlangen kann. Formulierungen wie „Ich vererbe meinem Sohn das Haus und meiner Tochter den Schmuck“ führen deshalb in der Auslegung zu großen Problemen, da unklar ist, ob es sich um ein Erbe oder ein Vermächtnis handelt. Darüber hinaus sollte der Testierende in seinen Verfügungen auch die Abgaben der Erbschaftssteuer berücksichtigen. Im digitalen Zeitalter gehen in die Erbmasse jedoch nicht nur Sachwerte und Barvermögen ein, sondern auch die persönlichen Daten von Internetkonten, E-Mail-Accounts und sozialen Netzwerken. Eine vollumfängliche und eindeutige Nachlassregelung umfasst folglich viele komplexe Aspekte. Wir stehen Ihnen in dieser Angelegenheit als vertrauensvoller Partner zur Seite und beraten Sie gerne vollumfänglich zu allen juristischen Fragen.

Im Falle eines Erbes muss in der Regel zunächst die Erbmasse festgestellt werden. Alle Besitztümer des Verstorbenen werden in einem Nachlassinventar aufgeführt. Anschließend wird der Wert dieser Besitztümer ermittelt, der sich nach dem Verkehrswert der jeweiligen Immobilien, Möbel oder Sachwerte richtet. Auf die Feststellung der Erbmasse folgt die Berechnung der Ansprüche. Dabei werden etwaige Vorausempfänge angerechnet, aber auch Schenkungen oder dem Erblasser erbrachte Dienstleistungen berücksichtigt. Dr. Boris Cramer ist vom Amtgericht Soest eingesetzter Nachlasspfleger sowie Nachlassverwalter und Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen erbrechtlichen Angelegenheiten.

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