Kfz-Schadengutachten sind verbindlich – Versicherungen müssen volle Reparaturkosten erstatten

Das Schadengutachten hat den Zweck, dem Geschädigten die Informationen zu geben, die er in Ermangelung eigener Sachkunde selbst nicht hat. Das ist ein alter Hut. Das AG Stuttgart-Bad Cannstatt hat nun auf den Punkt gebracht, warum sich der Geschädigte auf die Feststellungen des Schadengutachters verlassen darf:

Eine solche Recherchepflicht würde die Schadensbegutachtung vor der Reparatur geradezu konterkarieren, müsste der fachlich nicht vorgebildete Geschädigte dann das fachliche Gutachten des Kfz-Sachverständigen überprüfen.

(AG Stuttgart-Bad Cannstatt, Az.: 4 C 162/20, Urt. v. 04.06.2020).

Viele Versicherer ziehen – auch nach erfolgter Reparatur – Rechnungspositionen ab und behaupten, u. a., dass

  • der Reparaturweg falsch sei
  • die Stundenanzahl (AW-Werte) falsch seien
  • eine Reparaturposition (z. B. Farbangleich) nicht notwendig sei

Hierbei ziehen die Versicherungen zu Lasten der Geschädigten (und der reparierenden Werkstätten) von den Rechnungen i. d. R. zwischen 90,00 € und 250,00 € ab. Das Ziel bzw. die Hoffnung des Versicherers ist, dass der Geschädigte nicht interveniert und den Streit wegen des „Kleckerbetrages“ vermeidet. Entweder zahlt er diesen dann aus eigener Tasche oder die Reparaturwerkstatt verzichtet auf die Beitreibung.

Das AG Stuttgart-Bad Cannstatt hat nochmals – wie auch viele andere Instanzgerichte – deutliche Worte für die Abrechnungspraxis der Versicherer gefunden und erklärt, dass der Geschädigte, der ein Gutachten vor der Reparatur in Auftrag gibt und danach die Reparatur beauftragt, Anspruch auf die vollständige Erstattung der Reparaturrechnung hat. Der Kunde darf sofort die Reparatur in Auftrag geben. Sollte das Gutachten tatsächlich falsch sein, ginge dies zu Lasten des Schädigers und damit das des Versicherers.

Lassen Sie sich also bei der Reparatur von Kfz-Schäden nicht vom Versicherer ins Bockshorn jagen, sondern sprechen Sie uns an. Rechtsanwalt Dr. Boris Cramer berät Sie als Fachanwalt für Verkehrsrecht ausführlich zu Ihren Möglichkeiten.

2020-07-31T09:09:37+02:00