Regulierungsdauer - ein Ärgernis in der Unfallabwicklung
„Wie lange dauert es denn bis ich das Geld habe?“ – Eine oft und zu Recht gestellte Frage an den Rechtsanwalt bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalles. Die typische Antwort: „Das kommt drauf an,….!“.
Aber ist das richtig? Viele Versicherer geben, wenn es dazu kommt, in einem Telefongespräch an, dass die Abwicklung länger dauere, wenn ein Anwalt eingeschaltet ist. Das ist falsch, gerade ohne die Einschaltung des Anwaltes dauert die Regulierung oft überlange. Denn in diesen Fällen schicken viele Versicherer Formbriefe, egal ob der Unfall durch den Schädiger umfänglich gemeldet ist oder nicht. Es wird, natürlich jeweils mit separatem Brief gefragt:
- War die Polizei eingeschaltet? (Aktenzeichen)
- Hat der Fahrer des geschädigten Fahrzeuges einen gültigen Führerschein
- Besteht eine Kaskoversicherung und/oder Vorsteuerabzugsberechtigung
- Etc.
Oft wird auch lapidar mitgeteilt:
- Der eigene Versicherte (Schädiger) habe den Unfall noch nicht gemeldet, egal ob das richtig ist oder nicht
Aber wie lange darf sich der Versichere nun Zeit nehmen den Unfall zu prüfen und zu bearbeiten? Egal was die Versicherer behaupten, bei einem durchschnittlich komplizierten Verkehrsunfall –und um solche handelt es sich bei dem Groß der Verkehrsunfälle- darf der Versicherer zwischen 4 und 6 Wochen die Angelegenheit prüfen. Die Frist beginnt mit der Übersendung eines qualifizierten Anspruchsschreiben (vgl. OLG Koblenz Urt. v. 20.04.2011 Az.:12 W 125/11; OLG Stuttgart Urt. v. 26.04.2010 Az.: 3 W 15/10; saarl. OLG Urt.v. 9.2.2010, Az.: 4 W 26/10-03). Zwar tragen Versicherer in Gerichtsverfahren immer wieder alte oder falsch zitierte Entscheidungen vor, die aber kein Gehör finden.
Daraus ergibt sich für den Geschädigten:
Am Besten gleich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, damit durch ein qualifiziertes Anspruchsschreiben die Abwicklungsfrist in Gang gesetzt wird. Nach Ablauf der Frist sollte der Geschädigte sich nicht länger hinhalten lassen und Klage erheben.