
| Verkehrsunfall |
| Geschrieben von: Administrator |
| Dienstag, den 04. November 2008 um 11:07 Uhr |
|
Bei einem Verkehrsunfall ist vieles zu beachten. Oft gelingt es Geschädigten nicht alleine den Unfall und insbesondere die Schadenpositionen abzuwickeln, weshalb sie der Hilfe eines versierten Fachanwaltes für Verkehrsrecht bedürfen. Wir helfen Ihnen mit unserem Fachwissen gerne weiter.
Die Restlage wird durch die ergehenden Urteile jeden Tag komplizierter und unüberschaubarer. Die Versicherungsunternehmen haben hier vor dem Geschädigten generell einen Wissensvorsprung. Daher hat die ständige Rechtsprechung festgestellt, dass dem Geschädigten generell „Waffengleichheit“ zuzubilligen ist, d.h. er darf sich zur Durchsetzung seiner berechtigten Ansprüche eines Rechtsanwaltes bedienen. Daraus ergibt sich für Sie, dass die Kosten unserer Beauftragung, die durch den zu Recht geltend gemachten Schaden entstehen von der jeweiligen Haftpflichtversicherung übernommen werden müssen. Im einzelnen können generell materielle und immateriele Schäden unterschieden werden. Unter den materiellen Schäden werden insbesondere verstanden:
Unter den immateriellen Schäden wird insbesondere verstanden:
Da es zu sämtlichen Schadenpositionen eine umfangreiche Judikatur gibt gehen wir hier nicht weiter darauf ein, rufen Sie uns doch einfach an, oder Vereinbaren bei Fragen einen Gesprächstermin. Übrigens, unter der Rubrik „Rechtinfos“ finden Sie jedoch neue Informationen zu einzelnen Themen aus diesem Themenkreis. |
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 11. August 2010 um 08:25 Uhr |