Haftpflichtversicherer kürzen Kosten
Geschrieben von: Dr. Boris Cramer   
Dienstag, den 17. Januar 2012 um 18:00 Uhr

Haftpflichtversicherer kürzen Kosten für Sachverständige


In der letzten Zeit ist es auch im Amtsgerichtsbezirk Soest und Landgerichtsbezirk Arnsbergverbreitet vorgekommen,
dass Haftpflichtversicherer die Kosten des Sachverständigen nicht vollständig gegenüber den Geschädigten erstattet haben,
da sie mitgeteilt haben, dass dieKosten des Sachverständigen überhöht seien und nicht ortsüblich.

Mancher Versicherer bezieht sich hierbei auf ein angebliches „Gesprächsergebnis“, zwischen ihm und einem Verband,
dem BVSK (dem Verband der freien Sachverständigen), zustande gekommen sei.

Dieses wird soweit von hieraus zu überblicken, durch die Rechtsprechung bundesweit einheitlich abgelehnt.
Sollte der gegnerische Haftpflichtversicherer entsprechende Abzügevornehmen, können wir Ihnen nur empfehlen sich an einen
Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu wenden und die Differenzbeträge geltend zu machen, oder Sie wenden sich am besten direkt
nach dem Unfallgeschehen, an unsere Kanzlei.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 17. Januar 2012 um 18:03 Uhr