
| Arbeitsrecht und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten |
| Geschrieben von: Joesf Wegener |
| Dienstag, den 08. Juni 2010 um 14:29 Uhr |
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Am 11.11.2009 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Vereinbarungen zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer über den Zeitpunkt, zu dem eine Abfindung gezahlt wird bzw. ein Teil der Abfindung gezahlt wird, auch steuerlich zu beachten sind. Grundsätzlich ist es so, dass nach den entsprechenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes Einnahmen innerhalb des Kalenderjahres bezogen sind und damit steuerwirksam werden, in dem sie dem Steuerpflichtigen zufließen. Zufluss ist dann anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige wirtschaftlich über den Arbeitslohn verfügen kann. Entscheidend ist also der wirtschaftliche Übergang des gezahlten oder die Verfügungsbefugnis über das, was gezahlt werden soll. Das setzt allerdings voraus, dass der Gläubiger - hier der Arbeitnehmer - ohne weiters zutun des Schuldners (Arbeitgebers), die Möglichkeit hat, den Zufluss herbeizuführen.
Der Bundesfinanzhof hat jetzt entschieden, dass der Fälligkeitszeitpunkt und damit auch die steuerrechtliche Zuordnung der Erfüllung durch die Parteien gestaltet werden kann. Wenn allerdings Arbeitgeber und Arbeitnehmer gestattet sei, die Zahlung einer Abfindung für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auf einen anderen Zeitpunkt, als den der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu verschieben, weil dies steuerlich günstiger ist, können sie eine derartige vorherige Vereinbarung zumindest bzgl. der ursprünglich vereinbarten Fälligkeit im beiderseitigen Einvernehmen wieder ändern. Durch das Hinausschieben der Fälligkeit des 2. Abfindungsteilbetrages kann der Arbeitnehmer dann noch nicht selbst wirtschaftlich über den Teil der Abfindung verfügen. Damit wird dieser möglicherweise erst in einem späteren Jahr fällig. Derartige Vereinbarungen sind vom Grundsatz her zulässig, wie der Bundesfinanzhof jetzt ausgeführt hat. Die Klage des Finanzamtes ist entsprechend abgewiesen worden. In Zeiten der Diskussion um höhere Steuern also doch noch tröstende Worte.
Josef Wegener |
| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 08. Juni 2010 um 14:30 Uhr |